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Übergangsfrist für die 100 % Biofütterung bei den Nichtwiederkäuern verlängert!

Das BLW hat sich entschieden, die Übergangsfrist für die 100 % Biofütterung bei den Nichtwiederkäuern um ein Jahr zu verlängern. Die Bio Suisse übernimmt diese Verlängerung der Übergangsregelung.
Für die Produktion von Hilfsstoffknospefuttermitteln bedeutet das, dass die bisherigen Regelungen ein weiteres Jahr bestehen bleiben.

Brief: Übergangsfrist für die 100 % Biofütterung bei den Nichtwiederkäuern verlängert!
Lettre: Le delai de transition pour l'affourragement 100% bio che:z: les non-ruminants est prolonge !

Anmerkung: Mittlerweile ist der Entscheid vom Bundesrat unterzeichnet.

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