Produkte anmelden
NEU: Anmeldung von abbaubaren Mulchfolien
Im Jahr 2024 und 2025 ist die Anmeldung abbaubarer Mulchfolien jederzeit möglich.
Formular zur Anmeldung abbaubarer Mulchfolien
Kontaktperson: Nomi Villiger
Anmeldung von Produkten für die Weinbereitung
Die Anmeldung neuer Produkte ist im Sommer 2025 möglich. Einzelheiten siehe Seite WEINBEREITUNG.
Kontaktpersonen: Nina Lamprecht
Anmeldung von Düngern, Substraten, Pflanzenschutz-, Reinigungs-, Desinfektions- und Parasitenmitteln
Anmeldungen neuer Produkte sind einmal jährlich möglich. Die Anmeldefrist läuft jeweils von Anfang Juli bis Ende September des Vorjahres.
- An dieser Stelle werden im Sommer 2025 die Formulare zur Anmeldung neuer Produkte aufgeschaltet.
Anmeldung von Futter- und Siliermitteln
Anmeldungen neuer Produkte sind dreimal jährlich möglich. Anmeldetermine sind Ende März, Ende Juni und Ende September.
Anmeldung von Prämixen und Futterzusätzen
Für die Anmeldung neuer Produkte verwenden Sie bitte das Anmeldeformular. Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen inkl. aktueller Easy-Cert (Infoxgen)-Bestätigung an: Claudia Schneider (claudia.schneider(at)fibl.org)
Anmeldeformular für Futterzusätze
GVO-Formulare der Easy-Cert (früher InfoXgen) (erhältlich in Deutsch / Französisch / Englisch).
Für die Wiederanmeldung bisheriger Produkte erhalten Sie im Lauf des Sommers ein Schreiben mit einem Wiederanmeldeformular.
Es gelten die gleichen Tarife wie für Produkte in der Betriebsmittelliste.
Anmeldung von Kompost und Vergärungsprodukten (Recyclingdünger)
Anmeldungen neuer Produkte sind laufend möglich. Neu werden sie jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zugelassen.
Für die Verlängerung bestehender Einträge werden alle Firmen im Dezember 2024 angeschrieben und angefragt, ob sie Ihre Produkte um ein Jahr verlängern möchten. Die Verlängerung bestehender Einträge ist bis spätestens 31. Januar 2025 möglich.
Tarife
Neuer Tarif: Für jedes eingetragene Produkt wird eine jährliche Gebühr von CHF 130.- verrechnet, jedoch maximal CHF 6000.- pro Firma. Das Maximum wird für jede Liste separat ermittelt (Betriebsmittelliste für die Landwirtschaft; für die Weinbereitung; Liste der Futterzusätze und Prämixe).
Verlängerung bestehender Einträge
Firmen, von welchen bereits Produkte in der Liste aufgeführt sind, werden im Lauf des Sommers angeschrieben.
Änderungen bereits bestehende Einträge können jederzeit gemeldet werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geheimhaltung
Für alle Produkte gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Version vom August 2021, gültig für die Betriebsmittellisten Schweiz, Holland, Italien und Schweden).
Neu werden Geheimhaltungsabkommen mit jeder Firma nur noch einmal abgeschlossen und gelten dann für alle Produkte. Antrag für Geheimhaltungsabkommen.
Hilfsstoffknospe für Dünger und Substrate
Gewisse Dünger und Substrate können zusätzlich mit der Hilfsstoffknospe von Bio Suisse ausgezeichnet werden. Dazu ist die Aufnahme in die Betriebsmittelliste eine Voraussetzung. Zusätzlich gelten die Kriterien, welche in den Bio Suisse-Richtlinien Teil III, Kapitel 20 beschrieben sind. Die Nutzung der Hilfsstoffknospe bedingt den Abschluss eines Lizenzvertrages mit der Bio Suisse sowie die Unterzeichnung eines Kontrollvertrages mit einer von Bio Suisse anerkannten Zertifizierungsstelle. Für den Gebrauch der Hilfsstoffknospe fallen Lizenzgebühren an. Für weitere Informationen bezüglich Hilfsstoffknospe wenden Sie sich bitte an verarbeitung(at)bio-suisse.ch.
Vorgehen: Auf dem Anmeldeformular für die Betriebsmittelliste muss angegeben werden, dass die Auszeichnung mit der Hilfsstoffknospe erwünscht wäre.
Aufnahmekriterien, weitere Dokumente
Weitere Dokumente zur Beurteilung und Aufnahme von Produkten:
- NEU: Torfgehalt von Substraten
- Letter of Access (Englisch)
- Nachhaltigkeitsdeklaration für Materialien marinen Ursprungs (Englisch)
- Anmeldung von Pflanzenextrakten (Dünger / Grundstoffe; 2024)
- Aufnahmekriterien für Kompost und Vergärungsprodukte
- Aufnahmekriterien für Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienemittel
- Aufnahmekriterien für die Positivliste für Kleingärten
- Verkehrsfähigkeit
- Zulassungskriterien gemäss Grundsatzentscheiden zur Betriebsmittelliste Schweiz
- Leitfaden zur Einteilung der Dünger (2024)
Erstellen einer Konformitätsbestätigung
Für alle aufgenommenen Produkte kann jederzeit im Internet eine Konformitätsbestätigung erstellt werden.
Anleitung zur Erstellung einer Konformitätsbestätigung (2024)
Kennzeichnung der Produkte
Produkte, die in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind, können von den Firmen in Werbematerial, Produktlisten, auf Etiketten und im Internet mit folgendem Vermerk* bezeichnet werden:
- «gemäss FiBL-Betriebsmittelliste für den biologischen Landbau in der Schweiz zugelassen»
- «admis en agriculture biologique en Suisse selon la liste des intrants du FiBL»
- «ammesso in agricoltura biologica in Svizzera secondo l'elenco dei fattori di produzione FiBL»
- «approved for use in organic agriculture in Switzerland according to the FiBL inputs list»
Produkte, die in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind, können im Magazin Bioaktuell beworben werden.
Die Verwendung des Namens und/oder Logos des FiBL, sowie des Namens und/oder Logos von Bio Suisse ist nicht gestattet.
*Produkte aus der Betriebsmittelliste für die biologische Weinbereitung können wie folgt bezeichnet werden:
- «gemäss FiBL-Betriebsmittelliste für die biologische Weinbereitung in der Schweiz zugelassen»
- «admis pour la vinification biologique en Suisse selon la liste des intrants du FiBL»
- «ammesso iper la vinificatione biologica in Svizzera secondo l'elenco dei fattori di produzione FiBL»
- «approved for use in organic vinemaking in Switzerland according to the FiBL inputs list»