Vormischungen und Zusatzstoffe
Die zur Verwendung im Hilfsstoffknospefutter einsetzbaren Vormischungen und Zusatzstoffe müssen der Futtermittelliste Bio Suisse/FiBL entsprechen und angemeldet werden. Dem Futtermittelproduzenten dient die Datenbank mit den freigegebenen Produkten, die über die online-Suche abgerufen werden können, als Positivliste, welche Vormischungen und Zusatzstoffe im Hilfsstoffknospefutter eingesetzt werden dürfen. Über die Datenbank werden zudem Einzelfuttermittel und Ergänzungsfuttermittel freigegeben, weil diese nur unter bestimmten Auflagen eingesetzt werden dürfen oder weil das Angebot an bestimmten Komponenten so sichtbar gemacht werden kann.
Zulassungsfristen und Gebühren
Vormischungen, Zusatzstoffe und weitere Produkte für den Einsatz im Hilfsstoffknospefutter können jederzeit angemeldet und freigegeben werden. Die Wiederanmeldeformulare für bereits gemeldete Produkte werden jeweils im Sommer verschickt. Als Sicherheitsmarge läuft die Zulassung nicht genau Ende Jahr aus, sondern Ende Januar des folgenden Jahres.
Es gelten die gleichen Tarife wie für Produkte in der Betriebsmittelliste. Die Gebühren werden jeweils zu Beginn des Folgejahres für sämtliche angemeldeten Produkte in Rechnung gestellt.
Kennzeichnung der Produkte
Produkte, die über unsere Datenbank bewilligt wurden, können von den Firmen in Werbematerial, Produktlisten und auf Etiketten mit folgendem Vermerk bezeichnet werden:
- "Für den Einsatz im Hilfsstoffknospe-Futter zugelassen"
- « Autorisé dans les aliments fourragers Bourgeon Intrant »