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Futtermittel

Futtermittel

Der Einsatz von Futtermitteln im biologischen Landbau unterliegt den Anforderungen der Bioverordnungen des Bundes und für Bio Suisse Betriebe den Richtlinien und Weisungen der Bio Suisse. Diese zwei Regelwerke sind die Basis für die Futtermittelliste von Bio Suisse/FiBL. Die Futtermittelliste bildet die Grundlage für die Herstellung und den Einsatz von Futtermitteln im biologischen Landbau. Mischfutter, welche der Liste entsprechen, dürfen nach Antrag bei der Bio Suisse mit der Hilfsstoffknospe ausgezeichnet werden. Mineralfutter und Ergänzungsfuttermittel werden in der Hilfsstoffliste des FiBL gelistet, sofern sie den Anforderungen der Futtermittelliste entsprechen.

Für die Aufnahme von Komponenten in die Futtermittelliste Bio Suisse/FiBL gibt es eine Liste mit Kriterien, die erfüllt sein müssen.
Kriterien Futtermittelliste

Konventionelle, CH- und EU-Bio Futtermittel

Die aktuellen Anforderungen für die Fütterung finden Sie zusammengefasst im Fütterungsmerkblatt 2024.

Zudem informiert die Bio Suisse jährlich, welche Komponenten und zu welchen Anteilen in CH oder EU Bioqualität eingesetzt werden dürfen. Der Brief befindet sich unter „Aktuelles / Newsletter“.

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