Kompost & Vergärungsprodukte (Recyclingdünger)
Seit 2021 dürfen ausschliesslich Komposte und Gärgut verwendet werden, welche in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind. Neu wird diese Liste auch unter dem Jahr laufend aktualisiert. Sie ist deshalb nicht mehr in der gedruckten Version enthalten, sondern ausschliesslich online verfügbar. Bei den Komposten ist pro Werk nur eine Qualität aufgeführt. Falls noch andere Qualitäten (Siebung oder Reifegrad) erhältlich sind, so dürfen diese ebenfalls verwendet werden.