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Reinigungs- und Desinfektionsmittel

Seit Anfang 2016 verbietet Bio Suisse in Ihren Richtlinien zur Reinigung von Melkgerätschaften (Teil II, Art. 4.1.3.2) die Verwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, welche quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) enthalten. Die Lieferanten solcher Mittel müssen deshalb gegenüber Bio Suisse-Betrieben bestätigen, dass ihre Reinigungs- und Desinfektionsmittel frei von QAV sind. Produkte, welche in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind, sind davon allerdings ausgenommen.

Artikel "Nur noch Reinigungsmittel ohne QAV verwenden"

Leeres Formular zur Bestätigung der QAV-Freiheit von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (Bio Suisse) (PDF / doc)

Ausgefüllte Formulare einzelner Firmen. Diese Bestätigung bezieht sich ausschliesslich auf die QAV-Freiheit. Die Produkte wurden hingegen nicht nach den Zulassungskriterien der Betriebsmittelliste geprüft.

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