Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Bio Suisse verbietet in Ihren Richtlinien zur Reinigung von Melkgerätschaften (Teil II, Art. 4.1.3.2) die Verwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, welche quartäre Ammoniumverbindungen (QAV) enthalten. Die Lieferanten solcher Mittel müssen deshalb gegenüber Bio Suisse-Betrieben bestätigen, dass ihre Reinigungs- und Desinfektionsmittel frei von QAV sind. Produkte, welche in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind, sind davon allerdings ausgenommen.
Artikel "Nur noch Reinigungsmittel ohne QAV verwenden"
Leeres Formular zur Bestätigung der QAV-Freiheit von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln (Bio Suisse) (PDF / doc)
Ausgefüllte Formulare einzelner Firmen. Diese Bestätigung bezieht sich ausschliesslich auf die QAV-Freiheit. Die Produkte wurden hingegen nicht nach den Zulassungskriterien der Betriebsmittelliste geprüft.