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Infobrief Oktober 2009 / Courrier d’information Octobre 2009

Wichtige Informationen für Knospe- und Hilfsstoffknospefutterproduzenten.
Deutscher Brief an die Knospe-Lizenznehmer und Vormischungshersteller Oktober 2009

Informations importantes pour les preneurs de licence Bourgeon et les fabricants de pré-mélanges.
Courrier en français aux preneurs de licence Bourgeon et aux fabricants de pré-mélanges, octobre 2009

Die Futtermittelliste 2005 von Bio Suisse / ALP / FiBL wird 2010 überarbeitet

Die Futtermitteliste wird nächstes Jahr 5 Jahre alt. Sie hat sich als wertvolles Instrument für die Prüfung der Biotauglichkeit von Futtermitteln etabliert. Da der Futtermittelbereich sich ständig entwickelt, ist es jetzt Zeit, die Liste zu aktualisieren. Wir planen für 2010 die Überarbeitung der Futtermittelliste und möchten Sie in diesen Prozess involvieren. Sie haben also die Möglichkeit, Anträge für Anpassungen oder Änderungen zu stellen. Ein Abgabetermin wurde noch nicht festgelegt aber wir nehmen gerne ab jetzt Ihre Anregungen entgegen.

Definition Raufutter Bio Suisse (Anhang 3)

Der Anhang 3 wurde folgendermassen angepasst:

  • Verfüttertes Stroh und verfütterte Streue
  • Futter von Dauer- und Kunstwiesen frisch, siliert oder getrocknet (Herkunft Schweiz und direkte Nachbarländer)  
  • Ackerkulturen, bei welchen die ganze Pflanze geerntet wird; frisch, siliert oder getrocknet (Maisganzpflanzen werden zum Raufutter gezählt; jedoch wird z. B. Maiskolbenschrot bereits unter der Kategorie Kraftfutter eingeteilt.)
  • Zuckerrübenschnitzel
  • Futterrüben unverarbeitet
  • Kartoffeln unverarbeitet
  • Abgang aus Obst-, Früchte- und Gemüseverarbeitung (Äpfel, Trauben, Karotten, Randen, etc.)
  • Biertreber (Malztreber)*
  • Spelzen von Dinkel, Gerste, Hafer, Reis
  • Sojabohnen-, Kakao- und Hirseschalen

* für diese Komponenten muss ein gültiges Infoxgen Formular vorliegen.

Die Aufzählung ist abschliessend.

Deklaration Bio-Anteil

Auf den Etiketten von Hilfsstoffknospefuttermitteln muss der prozentige Bio-Anteil der organischen Substanz in der Mischung genau angegeben werden. Die Deklaration „Bio-Anteil mindestens 90 %“ ist nicht mehr ausreichend.

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