Wichtige Informationen für Knospe- und Hilfsstoffknospefutterproduzenten.
Deutscher Brief an die Knospe-Lizenznehmer und Vormischungshersteller Dezember 2009
Informations importantes pour les preneurs de licence Bourgeon et les fabricants de pré-mélanges.
Courrier en français aux preneurs de licence Bourgeon et aux fabricants de pré-mélanges, décembre 2009
95 % Biofütterung für Nicht-Wiederkäuer ab Januar 2010
Ende November wurde die Bioverordnung vom Bund abgesegnet. Die 95 % Biofütterung für Nicht-Wiederkäuer wird demzufolge am 01. Januar 2010 in Kraft treten. Bis am 31. Dezember 2009 dürfen Mischungen nach alter Regelung produziert werden. Die nach alter Rezeptur hergestellten Hilfsstoffknospefuttermittel dürfen noch bis zu ihrem Ablaufdatum in den Verkaufsstellen verkauft werden. Diese können 2010 auf dem Knospehof bis zum Ablaufdatum aufgebraucht werden. Ab 1. Januar 2010 muss nach neuer Regelung produziert werden.
Ab 01.01.10 und bis 31.12.11 dürfen folgende konventionelle Futterkomponten mit einem Anteil von höchstens 5 % an Nicht-Wiederkäuer verfüttert werden:
- Kartoffelprotein
- Maiskleber*
- Raufutter (gemäss Anhang 3)
- Melasse aus der Zuckerproduktion und Früchtesirup
- Bierhefe*
- Leinsaat
- Molkereiabfälle für Schweine
- Zuckerrübenschnitzel
Folgende Komponenten dürfen mit einem Anteil von höchstens 10 % in EU- oder CH-BioV-Qualität verfüttert werden:
- Raufutter (gemäss Anhang 3)
- Leinsaat
- Dextrose
- Melasse aus der Zuckerproduktion
- Früchtesirup
- Kartoffelprotein
- Maiskleber*
- Bierhefe*
* für diese Komponenten muss ein gültiges Infoxgen Formular vorliegen.
Beispiele:
- 90 % Knospe + 5 % zertifiziert nach BioV + 5 % nicht biologisch -> erlaubt
- 90 % Knospe + 10 % zertifiziert nach BioV + 0 % nicht biologisch -> erlaubt
- 90 % Knospe + 3 % zertifiziert nach BioV + 7 % nicht biologisch -> nicht erlaubt