Als Staubbinder und bis zu einem maximalen Anteil von 3 % dürfen konventionelle Melasse und Früchtesirup in Mischfutter für Nicht-Wiederkäuer zusätzlich zu den 5 % nicht biologischen Komponenten eingesetzt werden. Der Einsatz als Appetitanreger wird dagegen verboten. Die Deklaration auf Futtermitteletiketten erfolgt wie bis jetzt: konventionelle Melasse und Früchtesirup sowie der Anteil organischer Bio-Trockensubstanz in der Mischung müssen deklariert werden.