Konventionelle Melasse und Früchtesirup dürfen in Mischfutter bis zu einem maximalen Anteil von 3 % ab dem 01.04.09 als Staubbinder eingesetzt werden. Der Einsatz als Appetitanreger wird dagegen verboten. Die Deklaration auf Futtermitteletiketten erfolgt wie bis jetzt: konventionelle Melasse und Früchtesirup sowie der Anteil organischer Bio-Trockensubstanz in der Mischung müssen deklariert werden.