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100 % Biofütterung für Wiederkäuer: Was heisst das für die HSK-Futtermittelproduktion?

Die Änderungen auf den 01.04.09 betreffen die Futtermittel für Wiederkäuer. Die Futtermittel müssen ab dem 01.04.09 nach den neuen Richtlinien produziert werden. Das heisst, dass alle Komponenten in Knospequalität eingesetzt werden müssen. Bei mangelnder Ware können weiterhin Ausnahmebewilligungen für EU und CH-Bioware eingeholt werden (siehe unter „Einsatz von CH- und EU-Biokomponenten).

Das BLW hat entschieden, dass ab 01.04.09 nur noch Futtermittel verkauft werden dürfen, die nach den neuen Richtlinien produziert wurden. Im Gegensatz zu den anderen Richtlinienänderungen wird es also für den Warenverkauf keine Übergangsfrist geben. Wir empfehlen deshalb den Herstellern, jetzt schon Ihre Produktion umzustellen, so dass sie den Vorrat an „alten“ HSK Futtermittel bis zum 31.03.2009 verkaufen können. Die bis 31.03.09 verkauften HSK Futtermittel können auf den Betrieben bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums, spätestens aber bis 30.09.2009, aufgebraucht werden.

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