Das BLW hat sich bei der EG für eine Verlängerung der schweizerischen Übergangsfrist für nicht-biologische Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellung bis Ende 2011 sowie für die Aufnahme von Maiswürfeln in diese Übergangsfrist eingesetzt. Trotz intensiver Bemühungen ist dieser Antrag nicht durchgekommen. Weil in der EG seit dem 1. Januar 2008 für Wiederkäuer 100% Biofutter verlangt wird, gefährdet eine autonome schweizerische Lösung die Äquivalenz mit der EG-Bio-Verordnung.
Der Bio-Käse-Export in die EG soll nicht verhindert werden. Die Schweiz will zudem den hervorragenden Ruf und die Glaubwürdigkeit ihrer biologischen Produkte bewahren. Sie verzichtet deshalb auf eine Verlängerung der Übergangsfrist. Ab dem 1. April 2009 gilt in der Schweiz für Wiederkäuer die 100% Biofütterung.
Mit den Zertifizierungsstellen wurde vereinbart, dass sie ab der Winterfütterung 2008/2009 für die Bewilligung von nicht-biologischen Futtermitteln im Falle von nachgewiesenen Futtermittelertragsverlusten die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und damit im gleichen Sinne handhaben wie die EG-Mitgliedstaaten. Wenn ganze Regionen von Futtermittelertragsverlusten betroffen sind, kann das BLW regionale Ausnahmebewilligungen ausstellen.
Für die Fütterungsperiode 2008/2009 sind Bio-Futtermittel aus dem EG-Raum verfügbar. Auch die Vertragsproduktion in der Schweiz soll angekurbelt werden. Die Bio Suisse und das FiBL werden zur Unterstützung betroffener Bauern alternative Fütterungsmöglichkeiten veröffentlichen.
Die Bio Suisse wird mit den Futtermittelherstellern Strategien entwickeln, um Bio-Futtermittel in genügender Menge verfügbar zu machen. Im weiteren engagiert sie sich, eine Verbesserung der Markttransparenz herbeizuführen.